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Aktuelles von Dewo Werbeagentur
Razzia bei Berliner Abmahnanwalt Kilian Lenard
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen den Anwalt in 2418 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung. Lenard soll mit seiner Abzockmasche laut Staatsanwaltschaft bereits 346.000 Euro von Betreibern von Internetseiten – Privatpersonen und Kleingewerbetreibende – wegen der Einbindung von „Google Fonts“ eingenommen haben.Einige Abgemahnte nahmen dies jedoch nicht hin und stellten Strafanzeige.
Quelle: tagesspiegel.de
Abmahnwelle wegen Google Fonts
Momentan kommt es zu einer regelrechten Abmahnwelle wegen der Verwendung von Google Fonts bei einer Remote-Einbindung, also direkt von externen Goolge-Servern. Dabei werden automatisch personenbezogene Daten der Website-Besucher (einschließlich ihrer IP-Adresse) an Google übermittelt. Sind die gewünschten Schriftarten dagegen lokal auf dem eigenen Server gespeichert, wird keine Verbindung zu den Google-Servern hergestellt und es werden keine Daten an Google gesendet.
Rechtlicher Hintergrund:
Im Fall der automatischen Übertragung der IP-Adresse des Website-Besuchers hat das LG München I die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form der informationellen Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB bestätigt. Zur informationellen Selbstbestimmung gehört nämlich das Recht, selbst über die Weitergabe und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu entscheiden. Durch den Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten wird dieses Recht verletzt.
Darüber hinaus stellt das LG München I fest, dass jede fehlerhafte oder fehlende Einwilligung ebenfalls eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Website-Besucher gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO darstellt.
Sowohl die automatische Weiterleitung der IP-Adresse als auch die fehlerhafte oder fehlende Einwilligung des Website-Besuchers begründen damit einen Ersatzanspruch des entstandenen immateriellen Schadens aus Art. 82 DSGVO.
Laut dem LG München I ist die lokale Methode datenschutzrechtlich unbedenklich, da bei der lokalen Einbindung von Google Fonts keine Daten an Google gesendet werden.
Quelle: eRecht24
Wir freuen uns auf 3 Wochen Seele baumeln lassen, Faulenzen, aktiv sein, schöne Erlebnisse, Auftanken, Auszeit etc.
GOOGLE CORE UPDATE MAI 2022
Google hat das erste Core-Update des Jahres ausgerollt. Jedes Jahr führt Google zahlreiche Algorithmus-Updates durch, es handelt sich dabei um kleinere und auch größere Updates (die „Core-Updates“ ). Die Auswirkungen auf die SERPs (Search Engine Result Pages) können durchaus spürbar sein.
Google versucht durch die regelmäßigen Updates seines Suchalgorithmus, die Qualität der Suchergebnisse stetig zu verbessern. Zahlreiche Updates werden durchgeführt, um z. B. Spam-Websites möglichst aus den Suchergebnissen zu verbannen.
Die Suchergebnisse werden von über 200 Google Rankingfaktoren beeinflusst, mit einem Update wird die Gewichtung dieser Rankingfaktoren oft verändert, Google fügt auch neue Faktoren hinzu. Das alles führt dann zu teils beträchtlichen Schwankungen in den Suchergebnissen, die Gründe für einen Rankingverlust sind dabei meist nicht offensichtlich. Die Seiten mit schlechterem Ranking müssen also nicht unbedingt fehlerhaft sein, sondern matchen vielleicht nicht mehr so perfekt mit dem Google-Suchalgorithmus, der den Content auf der Seite nun anders bewertet. Nach einem Google Such-Update können aber auch Seiten jetzt deutlich besser bewertet werden und im Ranking aufsteigen.
E-MAIL-SIGNATUR KANN UNERLAUBTE WERBUNG SEIN - ABMAHNGEFAHR
Werbeslogans in der E-Mail Signatur eines Unternehmens können nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az. 15 U 35/20) als unerlaubte Werbung gelten. Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2018 (Az. VI ZR 225/17) untersagte das Kammergericht dem beklagten Unternehmen, ohne Einwilligung noch einmal E-Mails mit werbenden Elementen im Footer zu versenden.
Auch ein kurzer Slogan in einem E-Mail Footer bedarf demnach der Einwilligung des Angeschriebenen.
Quelle: eRecht24
COOKIES: FRANZÖSISCHE DATENAUFSICHT VERHÄNGT MILLIONENSTRAFEN GEGEN GOOGLE UND FACEBOOK
Jetzt hat es auch die Platzhirche erwischt: die beiden Internet-Riesen Google und Facebook haben auf ihren französischsprachigen Seiten geltendes Datenschutzrecht missachtet. Nun werden Strafgelder in Höhe von 150 und 60 Millionen Euro fällig. Stehen die Webseiten nicht in spätestens drei Monaten gesetzeskonform im Netz, kommen täglich weitere Strafen hinzu.
Jede Menge Beschwerden hatte die Aufsichtsbehörde CNIL aus der Internet-Community erhalten. Der Vorwurf: Sowohl beim Google-Suchdienst als auch bei der Tochter YouTube würden sogenannte „Dark Patterns“ verwendet, die das Verwalten von Cookies unnötig schwer machen. Gleiches gelte für die französischsprachige Facebook-Seite. Eine Überprüfung der Experten bestätigte das: Während die Einwilligung in das Datentracking mit einem einzigen Klick erfolgte, waren für eine Ablehnung aller Cookies mehrere Schritte notwendig. Bei Facebook kam noch ein irreführender Faktor hinzu. Hier musste bei Ablehnung nicht notwendiger Cookies ein Button mit Aufschrift „Akzeptieren“ gedrückt werden. Google und Facebook hätten mit ihren Consent-Tools Nutzerinnen und Nutzer in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt, so die CNIL. Derartige Praktiken sind in Frankreich nach Artikel 82 des Datenschutzgesetzes verboten, weil sie zum viel einfacheren Wählen der Zustimmungsoption verleiten.
Quelle: eRecht24
TTDSG: NEUE REGELN FÜR COOKIES
Ab dem 01. Dezember trat mit dem “Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz” (TTDSG) eine neue Regelung für Cookies in Kraft. Dort wird im § 25 TTDSG ausdrücklich eine strenge Einwilligungspflicht mit wenigen Ausnahmen geregelt.
Da nicht nur Aufsichtsbehörden, sondern u.a. auch die Verbraucherzentrale mit Abmahnungen und Datenschutzaktivisten gegen Cookie-Banner vorgehen und Gerichte sich für die Abmahnbarkeit unzureichender Cookie-Opt-Ins aussprechen, sollten Sie in jedem Fall prüfen, ob Ihre Cookie-Banner rechtlich einwandfrei sind.
Als eRecht24 Premium Agenturpartner unterstützen wir Sie bei der Erstellung DSVGO konformer Inhalte bei Cookie-Setting, Impressum und Datenschutz. Inhalte von Impressum und Datenschutz sollten stets aktuell gehalten werden.
Konkret - das sollte überprüft werden:
- Cookie-Setting
- Datenschutzerklärung
- Impressum
Liebe Kunden, liebe Partner, liebe Freunde!
Wir machen Sommerferien.
In der Zeit vom 16.08.2021 bis 03.09.2021 bleibt unsere Agentur geschlossen.
Wir wünschen eine schöne Sommerzeit!
Es grüsst ganz herzlich
das DEWO-Team
EuGH kippt das EU-US Privacy Shield
Das bisherige EU-US Privacy Shield stand für den sicheren Datentransfer und für die sichere Datenverarbeitung zwischen der Europäischen Union und den USA. Dies hatte zur Folge, dass alle amerikanischen Unternehmen, die sich diesem Privacy Shield untergeordnet haben, dem europäischen Datenschutzstandard entsprochen haben und damit auch der Datentransfer als sicher galt.
Am 16. Juli 2020 kippte der EuGH nun den Privacy Shield.
Denn: Er reicht nicht aus, um personenbezogene Datenvon der EU in die USA zu übertragen. Die Zugriffsmöglichkeiten über die US-Behörden verfügen können sind nicht mit den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts vereinbar. Der Rechtsschutz für Betroffene ist somit unzureichend.
Wie geht es jetzt weiter?
Die USA und die EU nehmen Gespräche auf, um beim Datenschutz nachzubessern und eine rechtssichere Regelung für den Datentransfer über den Atlantik zu machen.
Ob allerdings eine solche Einigung wirklich zustande kommen wird ist noch unklar. Unternehmen sollten eventuell auch europäische Alternativen als Partner in Erwägung ziehen. Ein innereuropäischer Datenaustausch ist durchaus denkbar, sollte sich bei den Gesprächen zwischen der EU und die USA auf keine Einigung erzielen lassen.
Konkret
Sollten Sie beispielsweise einen professionellen E-Mail-Newsletter Versender nutzen wollen haben Sie genügend Alternativen, mit der Firma Rapidmail aus Freiburg können Sie Newsletter gestalten, versenden und auswerten.
Was sollten Unternehmen jetzt in der Corona-Krise tun?
Viele Jobs sind gefährdet, die Zukunft ist geprägt von Unsicherheit, geplante Einnahmen bleiben aus. Die Coronakrise stellt für die allermeisten Unternehmen eine gewaltige Herausforderung dar. Dabei steckt in jeder Krise auch eine Chance. Es gilt nun mit kühlem Kopf die eigenen Ziele und Strategien anzupassen um gestärkt aus dieser Krise herauszukommmen. Unternehmen sollten die Aufstellung ihres Online-Marketings prüfen und sich Gedanken über die Ausrichtung der digitalen Marktzugangsstrategie machen.
Denn eines dürfte sicher sein:
Die Digitalisierung wird auch bedingt duch die Coronakrise weiter voranschreiten. Wer jetzt still stehen bleibt riskiert auf der Strecke zu bleiben.
Online-Marketing Maßnahmen als Chance? Klar.
Aber was ist wichtig?
Der Inhalt der Website - sinnvolle Contenteinpflege
Meist bleibt im Geschäfts-Alltag wenig Zeit um sich eingehender mit der eigenen Website zu befassen. Gute Ideen für relevanten Content scheitern meist da einfach die Zeit und Muße für die Umsetzung fehlt. Dabei ist suchmaschinenoptimierter qualitativ hochwertiger Content ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg einer Website. Mit intelligentem Content-Marketing werden aus Besuchern Ihrer Website neue Kunden und gleichzeitig binden Sie bestehende Kunden an Ihr Unternehmen.
Content-Marketing dürfte zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen, denn guter Inhalt wird gesucht, gefunden und zu guter letzt liebt auch Google relevanten Inhalt und belohnt dies mit einem besseren Ranking. Nehmen Sie sich die Zeit und machen Sie sich Gedanken.
Vorbereitet sein auf die Zeit "danach"
Die Welt dreht sich weiter und es kommt die Zeit "DANACH". Bereiten Sie sich jetzt darauf vor. Planen Sie Ihre Produktwerbung, Search-Kampagne (SEA z.B. mit Google Ads) oder einen neuen Newsletter mit nützlichen Mehrwert-Informationen für Ihre Kunden. Damit können Sie dann sofort durchstarten.
SEO - was machen eigentlich Ihre Suchmaschinenplatzierungen?
Wie rankt denn Ihre Website in den organischen Suchmaschinenergebnissen (also den nicht bezahlten Ergebnissen). Mit geeigneten SEO-Maßnahmen lässt sich hier auch längerfristig viel erreichen ohne die mitunter recht hohen Klickkosten für bezahlte Anziegen zahlen zu müssen. Suchmaschinenoptimierung ist heute essentiell um besser gefunden zu werden und auch langfristig sollte mit einem Monitoring die Platzierung stets im Blick gehalten werden.
Onlineshop - auch für Händler vor Ort
Sie verkaufen Produkte oder Dienstleistungen? Dann sollten Sie sich Gedanken über die Erstellung eines Onlineshop machen. Onlineshops boomen seit Beginn der Coronakrise noch mehr als es ohnehin schon der Fall war - und die Betreiber der Onlineshops freuen sich über gute Geschäfte. Abgesehen von der momentan beabsichtigten Vermeidung unnötiger Kontakte dürfte sich das Nutzerverhaltens auch nachhaltig verändern. Die Digitalisierung wird noch schneller voranschreiten und lokale Geschäfte sollten den richtigen Zeitpunkt nicht verpassen um Produkte und Dienstleistungen auch online angemessen präsentieren und direkt verkaufen zu können.
Rückstand erkennen - jetzt loslegen
Es soll noch Unternehmen geben die keine eigene Website und - kein Witz- noch nicht einmal eine E-Mail Adresse haben. Damit können Sie natürlich das Potenzial und die Chancen der Digitalisierung gar nicht nutzen. Spätestens jetzt sollte jedoch das bisher Versäumte nachgeholt werden. Und auch sonst gibt es immer wieder Rückstände in Sachen Online-Marketing weil dafür im Businessalltag oft einfach keine Zeit bleibt - wobei den handelnden Personen eigentlich schon klar ist das diese Maßnahmen einem Unternehmen viel Nutzen bringen. Und jetzt wäre ein guter Zeitpunkt um auch hier wieder "Up to Date" zu sein.
Kurz gesagt
Die Coronavirus-Krise verändert das Verhalten der Menschen und auch die Wirtschaft. Unternehmen die digital nicht optimal aufgestellt sind sollten aufgrund des sich weiter veränderndern Nutzerverhaltens jetzt bestrebt sein Versäumtes nachzuholen. Die professionelle Digitalisierung bietet hier neue Chancen für Unternehmen wenn die richtigen Maßnahmen umgesetzt werden.
Interesse am Thema?
Dann sollten wir uns mal unterhalten